Besonderheiten beim Poolbetrieb im Wintersemester 2021/2022
Wir versuchen im Wintersemester 2021/2022 einen möglichst normalen Poolbetrieb mit Präsenz anzubieten, müssen aber gleichzeitig auf notwendige Zusatzregeln achten.
- Die Pools stehen mit der vollen Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung.
- Eine Mehrfachbesetzung der Arbeitsplätze in den Pools ist nicht gestattet, nur ein Nutzer pro Arbeitsplatz, sowohl beim freien Üben als auch während laufender Lehrveranstaltungen.
- Die zulässige Anzahl von Personen pro Raum ist auf die Anzahl der bereitstehenden Arbeitsplätze sowie dem erforderlichen Lehrpersonal begrenzt.
- Das USC, das Druckcenter und die Druckerräume dürfen nur einzeln betreten werden.
- Gruppenbildungen und unnötige Aufenhalte in Räumlichkeiten und Fluren des RZ sind leider nicht gestattet.
- Nutzen Sie beim Betreten eines Raumes wenn möglich falls vorhanden die beim Türschild angebrachten "Darfichrein" QR-Codes.
- Es gilt zu jeder Zeit die durchgehende Pflicht, in den Räumlichkeiten und Fluren des RZ medizinische Masken zu tragen.
- Desinfizieren Sie nicht mit Sprühnebel die Mäuse und Tastaturen, gerne aber Ihre Hände. Sie können auch selbst mitgebrachte Eingabegeräte an die USB-Ports links an den Monitoren anschließen oder sich mit geeigneten eigenen Handschuhen schützen.
- Es ist beim freien Üben und während laufender Lehrveranstaltungen damit zu rechnen, dass sporadische Kontrollen der hochschulweiten 3G-Regelungen erfolgen, wie auf dem restlichen Campus.